Der folgenden Tabelle können Sie die wesentlichen Leistungsunterschiede zwischen den beiden Systemen gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV) entnehmen.
| Leistungen |
Gesetzliche Krankenversicherung |
Private Krankenversicherung |
| Alternative Heilmethoden |
- Grundsätzlich keine Leistung
- Akupunktur in bestimmten Fällen
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- Kostenerstattung bis zu 100 %
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| Arznei- und Verbandmittel |
- Verschreibungsverbot für diverse Arzneimittel
- Zuzahlung von 10% des Preises, jedoch mind. 5,- € und max. 10,- € pro Arzneimittel
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- Freie Verschreibungsmöglichkeit aller anerkannten Arzneimittel
- Kostenerstattung bis zu 100 %
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| Arztwahl und -behandlung |
- Wahl nur unter den zugelassenen Kassenärzten
- Bei Arztwechsel Überweisung erforderlich
- Praxisgebühr von 10,- € pro Quartal
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- Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten
- Arztwechsel jederzeit ohne Überweisung möglich
- Praxisgebühr entfällt
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| Auslandsschutz |
- Versicherungsschutz in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungs- abkommen besteht
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- Versicherungsschutz in ganz Europa ohne zeitliche Begrenzung
- Weltgeltung bis zu 3 Monate
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| Beiträge |
- Beitrag abhängig vom Einkommen (Solidaritätsprinzip)
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- Beitrag abhängig von Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht und Leistungsumfang (Äquivalenzprinzip)
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| Beitragsrückerstattung |
- Keine Beitragsrückerstattung
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- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit in Höhe von bis zu 6 Monatsbeiträgen
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| Familienversicherung |
- Familienmitglieder grundsätzlich beitragsfrei mitversichert (Sozialversicherung)
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- Für jede Person eigener Vertrag mit eigenem Beitrag (Individualversicherung)
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| Finanzierung/ Kalkulation |
- Ausgaben eines Jahres werden mit Einnahmen desselben Jahres finanziert (Umlageverfahren)
- Keine Bildung von Alterungsrückstellungen
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- Bildung von Alterungsrückstellungen: Ein Teil des Beitrags wird von Beginn an verzinslich angespart und deckt die altersbedingt steigenden Versicherungsleistungen (Kapitaldeckungsverfahren)
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| Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik) |
- Zuzahlung von 10 % der Kosten des Mittels bzw. der Leistung zuzüglich 10,- € je Verordnung
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- Kostenerstattung bis zu 100 %
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| Heilpraktiker |
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- Freie Wahl unter den zugelassenen Heilpraktikern
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| Hilfsmittel (z.B. Einlagen, Rollstuhl) |
- Zuzahlung von 10 % für jedes Hilfsmittel, jedoch mind. 5,- € und max. 10,- €
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- Kostenerstattung bis zu 100 %
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| Krankenhaus |
- Zuzahlung von 10,- € pro Tag, max. 28 Tage pro Kalenderjahr
- Behandlung durch den Stationsarzt
- Unterbringung im Mehrbettzimmer
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- Freie Wahl des Krankenhauses
- Freie Arztwahl (Chefarzt)
- Unterbringung wahlweise im Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer
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| Sehhilfen |
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- Brillengestelle: Kostenerstattung bis zu 150,- €
- Brillengläser: Kostenerstattung bis zu 100 %, auch für entspiegelte oder getönte Gläser
- Kontaktlinsen: Kostenerstattung bis zu 100 %
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| Zahnärztliche Leistungen |
- Erstattung zweckmäßiger Leistungen durch Kassenzahnarzt
- Keine Inlays
- Zahnersatz: befundbezogener Festzuschuss (Festbetrag) für Regelversorgung
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- Freie Wahl des Zahnarztes
- Zahnbehandlung: Kostenerstattung bis zu 100% (Inlays aus Gold und Keramik)
- Zahnersatz: Kostenerstattung bis zu 90% (Implantate und Edelmetalle)
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