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Gesetzliche und Private Krankenversicherung

Der folgenden Tabelle können Sie die wesentlichen Leistungsunterschiede zwischen den beiden Systemen gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV) entnehmen.


Leistungen Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
Alternative Heilmethoden
  • Grundsätzlich keine Leistung
  • Akupunktur in bestimmten Fällen
  • Kostenerstattung bis zu 100 %
Arznei- und Verbandmittel
  • Verschreibungsverbot für diverse Arzneimittel
  • Zuzahlung von 10% des Preises, jedoch mind. 5,- € und max. 10,- € pro Arzneimittel
  • Freie Verschreibungsmöglichkeit aller anerkannten Arzneimittel
  • Kostenerstattung bis zu 100 %
Arztwahl und -behandlung
  • Wahl nur unter den zugelassenen Kassenärzten
  • Bei Arztwechsel Überweisung erforderlich
  • Praxisgebühr von 10,- € pro Quartal
  • Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten
  • Arztwechsel jederzeit ohne Überweisung möglich
  • Praxisgebühr entfällt
Auslandsschutz
  • Versicherungsschutz in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungs- abkommen besteht
  • Versicherungsschutz in ganz Europa ohne zeitliche Begrenzung
  • Weltgeltung bis zu 3 Monate
Beiträge
  • Beitrag abhängig vom Einkommen (Solidaritätsprinzip)
  • Beitrag abhängig von Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht und Leistungsumfang (Äquivalenzprinzip)
Beitragsrückerstattung
  • Keine Beitragsrückerstattung
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit in Höhe von bis zu 6 Monatsbeiträgen
Familienversicherung
  • Familienmitglieder grundsätzlich beitragsfrei mitversichert (Sozialversicherung)
  • Für jede Person eigener Vertrag mit eigenem Beitrag (Individualversicherung)
Finanzierung/ Kalkulation
  • Ausgaben eines Jahres werden mit Einnahmen desselben Jahres finanziert (Umlageverfahren)
  • Keine Bildung von Alterungsrückstellungen
  • Bildung von Alterungsrückstellungen: Ein Teil des Beitrags wird von Beginn an verzinslich angespart und deckt die altersbedingt steigenden Versicherungsleistungen (Kapitaldeckungsverfahren)
Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik)
  • Zuzahlung von 10 % der Kosten des Mittels bzw. der Leistung zuzüglich 10,- € je Verordnung
  • Kostenerstattung bis zu 100 %
Heilpraktiker
  • Keine Leistung
  • Freie Wahl unter den zugelassenen Heilpraktikern
Hilfsmittel (z.B. Einlagen, Rollstuhl)
  • Zuzahlung von 10 % für jedes Hilfsmittel, jedoch mind. 5,- € und max. 10,- €
  • Kostenerstattung bis zu 100 %
Krankenhaus
  • Zuzahlung von 10,- € pro Tag, max. 28 Tage pro Kalenderjahr
  • Behandlung durch den Stationsarzt
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • Freie Wahl des Krankenhauses
  • Freie Arztwahl (Chefarzt)
  • Unterbringung wahlweise im Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer
Sehhilfen
  • Keine Leistung
  • Brillengestelle: Kostenerstattung bis zu 150,- €
  • Brillengläser: Kostenerstattung bis zu 100 %, auch für entspiegelte oder getönte Gläser
  • Kontaktlinsen: Kostenerstattung bis zu 100 %
Zahnärztliche Leistungen
  • Erstattung zweckmäßiger Leistungen durch Kassenzahnarzt
  • Keine Inlays
  • Zahnersatz: befundbezogener Festzuschuss (Festbetrag) für Regelversorgung
  • Freie Wahl des Zahnarztes
  • Zahnbehandlung: Kostenerstattung bis zu 100% (Inlays aus Gold und Keramik)
  • Zahnersatz: Kostenerstattung bis zu 90% (Implantate und Edelmetalle)

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