Autor: Johst Klems (1-.-1.2011)

Die Folgen der Gesundheitsreform

Die Folgen der Gesundheitsreform

Nach monatelangen Spekulationen über die geplante Gesundheitsreform hat die große Koalition nun Ergebnisse vorgelegt. Zahlreiche Änderungen sollen das System reformieren.


Anfang Juli haben die Führungsspitzen der CDU/CSU sowie der SPD die Gesundheitsreform in ihrer finalen Fassung vorgestellt. Nach einer nächtlichen Marathonsitzung erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel der Öffentlichkeit die Resultate, die in Zukunft das Gesundheitssystem sichern und optimieren sollen. Von einem "wirklichen Durchbruch" war in der morgendlichen Pressekonferenz die Rede. Mit welchen Maßnahmen dieser Durchbruch erreicht werden soll, wird im Folgenden erläutert.


Die wohl größte Veränderung die sich durch die Reform ergibt, liegt in der Einführung eines Gesundheitsfonds. Dieser gilt als das Herzstück des zukünftigen Gesundheitssystems. Jeder Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer wird dazu verpflichtet, in diesen Fonds einzuzahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen bekommen anschließend für jeden Patienten einen Pauschalbetrag zugeteilt. Sollten Behandlungen eines Patienten diesen Betrag übersteigen, so haben die Krankenkassen die Möglichkeit Zuschläge zu erheben, die von dem Versicherten eingefordert werden. Die Höhe dieses möglichen Zusatzbeitrages ist den Versicherungen überlassen. Die Kassen können zwischen einem einkommensabhängigen sowie einem festen Betrag entscheiden, wobei die Zuschläge ein Prozent des jeweiligen Haushaltseinkommens nicht übersteigen dürfen.
Sollten die Krankenkassen den festgelegten Betrag für die Patienten nicht verbrauchen, sind hier des Weiteren Abschläge möglich, die dem Patienten zugute kommen können.


Eine weitere wichtige Maßnahme, die die Finanzierung des Gesundheitssystems sichern soll, ist die erneute Anhebung der Kassenbeiträge zum 01.01.2007 um 0,5 Prozentpunkte. Merkel betonte in diesem Zusammenhang, dass es mit dieser Erhöhung zu keiner weiteren zukünftigen Steigerung der Beiträge kommen werde.


Zukünftig wird die Kindermitversicherung durch Steuermittel finanziert. Zunächst sollen im Jahr 2008 1,5 Mrd. Euro zu diesem Zwecke von Steuereinnahmen verbraucht werden. In den Folgejahren sollen diese Entnahmen Stück für Stück aufgestockt werden um nach möglichst kurzer Zeit das Gesamtvolumen von 16 Mrd. Euro zu decken, das für die Kindermitversicherung notwendig sein wird


Es stellt sich die Frage, in wie weit sich die Leistungen der Krankenkassen durch das neuartige Gesundheitssystem in Zukunft ändern. Laut Aussagen der Kanzlerin soll es bei diesem Thema keine grundlegenden Änderungen, geschweige denn Einbusen geben. Lediglich außerordentliche Fälle, wie Behandlungen von entzündeten Tattoos oder Piercings umfasst das Leistungsangebot der Krankenversicherungen nicht.
Was jedoch die Medikamente angeht, wird der Patient die Gesundheitsreform am eigenen Leibe spüren. Sollte nämlich ein teures Medikament von Nöten sein, wird der Patient dazu verpflichtet, eine zweite Meinung einzuholen, die die Notwenigkeit eines solchen Medikamentes bestätigt oder gegebenenfalls widerlegt.


Lange Zeit war die Zukunft der Privaten Krankenversicherung völlig unklar. Nun steht fest, dass sie als Vollversicherungen bestehen bleiben. Jedoch müssen sich auch die privaten Krankenversicherer mit grundlegenden Änderungen auseinandersetzten.
Laut Gesundheitsreform besteht in Zukunft für private Krankenversicherungen ein Kontrahierungszwang, der es den Versicherungen verbietet, potentielle Kunden abzulehnen. Diese Maßnahmen gelten im Übrigen auch für gesetzliche Versicherungen.
Des Weiteren soll es zukünftig möglich sein nach einem Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung einzutreten.
Allgemein wird von den Privaten gefordert, sich mehr an den Kosten der Allgemeinheit zu beteiligen. Dies geschieht beispielsweise durch die Finanzierung der Kindermitversicherung durch Steuermittel, an der logischerweise auch privat versicherte Bundesbürger beteiligt sind.


Was die einzelnen Veränderungen letztendlich für die Menschen bedeuten, ist bis dato noch unsicher. Jedoch ist die Reform auf ihren Weg gebracht und auch die kritischen Stimmen, die unmittelbar nach Bekanntgabe der Kernpunkte laut wurden und auch bis heute noch nicht verstummt sind, werden sich zunächst mit den erläuterten Änderungen abfinden müssen. Die Bundeskanzlerin äußerte sich beschwichtigend gegenüber ihren Kritikern und machte darauf aufmerksam, dass die Beschlüsse der Anfang einer "tief greifenden Reform" seien, was den Schluss zulässt, dass Einzelheiten mit der Zeit reifen und sich demnach auch noch gering verändern können. Auch der SPD-Vorsitzende Beck unterstrich die Meinung Merkels mit der Aussage, dass die Maßnahmen der Reform "deutlich langfristiger" angelegt wurden als bei zurückliegenden Reformen.


Sie sind Studienanfänger?

Sie können sich zwischen GKV und PKV entscheiden. In der GKV sind Sie in den meisten Fällen beitragsfrei mitversichert.

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Sie sind älter als 30 Jahre?

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung betragen ca. 145 €.

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Mehr als 14 Fachsemester?

Studenten mit mehr als 14 Fachsemester zahlen in der GKV ca. 145,- €.

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Studenten in der GKV zahlen ca. 70,- € bzw. ab dem 30. Lebensjahr ca. 145,- €.

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