Autor: Johst Klems (7-.-0.2010)
Gesundheitsreform „erneut” beschlossen
Nach dem ersten Thesenblatt, welches im Sommer beschlossen wurde, reagierte die Regierung auf die große Kritik und legte einen überarbeiteten Entwurf der Gesundheitsreform vor.
Nach einer weiteren arbeitsreichen Nacht für die Führungsspitzen der großen Koalition steht nun der zweite Entwurf der Gesundheitsreform fest. Seit der Veröffentlichung des neuen Datenblattes hagelt es öffentliche Kritik an den erarbeiteten Änderungen. Wenn man diesen Kritikern Glauben schenkt, werden vor allem die finanzschwachen Bürger Deutschlands unter den angekündigten Änderungen im Gesundheitssystem leiden.
Die verantwortlichen Politiker reagieren auf diese Vorwürfe gelassen und stärken sich gegenseitig den Rücken. Fraglich bleibt bei den zahlreichen Kommentaren, was sich tatsächlich ändert. Nachfolgend erläutern wir die wichtigsten Ergebnisse des neuesten Thesenpapiers:
Die Gesundheitsreform wird ab dem 1. April 2007 in Kraft treten, der Gesundheitsfonds startet allerdings erst am 01. Januar 2009.
Was ändert sich für gesetzlich Versichert?
- Der grundsätzliche Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt zunächst gleich, lediglich Folgeerkrankungen werden von der Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernommen. Unter Folgeerkrankungen werden z.B. durch Piercings oder Tattoos ausgelöste Entzündungen und ähnliches verstanden. In welchem Rahmen der Patient diese Behandlungen aus eigener Tasche zahlen muss, steht derzeit noch nicht fest.
- Wer zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr nicht an einer Vorsorgeuntersuchung teilnimmt, wird im Falle einer zukünftigen Erkrankung mehr Geld zusteuern müssen. Derzeit liegt dieser Wert bei einem Prozent des Einkommens, mit der Gesundheitsreform steigt er auf zwei Prozent.
- Auch chronisch Kranke, die keine Vorsorgeuntersuchungen besuchen oder nicht an speziellen Chronikerprogrammen teilnehmen, müssen mit Zuzahlungen in Höhe von zwei Prozent des Einkommens rechnen.
- Empfohlene Impfungen und Mutter-Vater-Kind-Kuren gehören ab dem 01.04.07 zu den Leistungen, auf die gesetzlich Versicherte einen Anspruch haben.
- Die Altenversorgung soll mit Hilfsmitteln gestärkt werden. Dies soll den Betroffenen vor allem bei den Kosten für Pflegeheime und Alten-Wohngemeinschaften zugute kommen.
- Bei besonders schweren Krankheiten, die sehr teure Medikamente erfordern, muss in Zukunft eine zweite Meinung eingefordert werden, ob die angedachten Maßnahmen nötig sind. In welchem Rahmen dies durchgeführt wird ist derzeit noch unklar.
- Anfang 2007 wird sich der Beitrag für die Krankenkasse erhöhen.
- Ab 2009 wird ein einheitlicher Krankenkassenbeitrag angestrebt. Das bedeutet, dass derzeit besonders günstig Versicherte in Zukunft mehr bezahlen werden. Versicherte, die derzeit eine teure Versicherung haben, können ab 2009 mit einer Preissenkung rechnen. Das resultiert aus einer Angleichung der Beiträge zu einem Mittelwert.
Was ändert sich für privat Versicherte?
- Es wird ein Basistarif angeboten werden, der dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Dieser Tarif darf den derzeitigen Höchstbetrag von 500,- € nicht übersteigen. Zu diesem Tarif sollen in Zukunft zum Beispiel ehemals privat versicherte Kunden in die PKV zurückkehren können. Bei diesem Tarif ist nicht mit Risikozuschlägen zu rechnen.
- Der Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen wird künftig leichter. Die Altersrückstellungen gehen dabei nicht verloren, sofern sie einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Dieser Betrag liegt bei dem Wert des Basistarifs von 500,- €. Der Wechsel von PKV zu GKV bleibt allerdings ähnlich schwer wie bisher.
- In Zukunft müssen sich Neukunden und bereits versicherte Kunden privater Krankenkassen auf Preiserhöhungen einstellen. Durch den Wegfall der Einkünfte durch die Altersrückstellungen, die ein „Wechsler” bei der Versicherung lassen musste, müssen diese „Verluste” auf den Kunden übertragen werden.
- Im Zuge der Gesundheitsreform besteht nicht mehr die Möglichkeit nach einem einmaligen Einkommen von 47.250,- € in die private Krankenversicherung zu wechseln. Zukünftig ist es von Nöten, dass in drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze überstiegen wird.
Es bleibt nach wie vor abzuwarten ob diese Neuerungen der letzte Stand der Gesundheitsreform sind. Am 25. Oktober steht das Thesenpapier im Kabinett zu Diskussion. Bis dahin wird es weitere Kritiker geben, die das geplante System angreifen. Ob sie damit Erfolg haben wird sich herausstellen. Sicher ist jedoch, dass kein anderes Projekt der großen Koalition so viel Gegenwind erfahren muss wie diese Gesundheitsreform.