Bereits vor dem Beginn Ihres Studiums empfiehlt es sich, Informationen zum Thema Krankenversicherung zu sammeln, denn gleich bei der Einschreibung an Ihrer Hochschule ist neben vielen anderen Unterlagen auch eine Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung vorzulegen.
Für gesetzlich versicherte Studienanfänger ist dies eine Bescheinigung ihrer Krankenkasse über ein bestehendes Versicherungsverhältnis. Sind Sie hingegen privat versicherter Studienanfänger oder von der Versicherungspflicht befreit, so müssen Sie eine Befreiungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse über die Dauer des Studiums vorlegen. In beiden Fällen ist bei einem späteren Hochschulwechsel ist eine neue Versicherungsbescheinigung einzureichen.
Die gesetzliche Pflichtversicherung gilt im übrigen nur für Studienanfänger, die jünger als 30 Jahre sind. Ältere Studienanfänger können sich nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs freiwillig versichern.
Im Allgemeinen sind die folgenden fünf Fallgruppen zu unterscheiden:
Sofern Ihr eigenes monatliches Einkommen nicht mehr als 350,- € beträgt, sind Sie bis zu Ihrem 25. Geburtstag kostenlos über Ihre Eltern mitversichert. Beginnen Sie Ihr Studium direkt nach dem Abitur und einem abgeleisteten Wehr- oder Ersatzdienst, verschiebt sich diese Altersgrenze um die entsprechende Dauer nach hinten.
Alternativ ist es möglich, innerhalb von drei Monaten nach dem Beginn des ersten Semesters eine Befreiung von der studentischen Pflichtversicherung zu beantragen und sich für die Dauer des Studiums privat zu versichern.
Als über die Eltern privat versicherter Studienanfänger haben Sie die Wahl: Entweder wechseln Sie in eine gesetzliche Krankenkasse, oder Sie entscheiden sich binnen drei Monaten nach Ihrer Einschreibung dafür, privat versichert zu bleiben. Hierzu ist eine Befreiung von der studentischen Pflichtversicherung nötig.
Der Beitrag zur gesetzlichen studentischen Krankenversicherung beträgt krankenkasseneinheitlich inklusive der Pflegeversicherung ca. 77 € (abhängig vom GKV-Zusatzbeitrag) pro Monat.
Die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung in der Familienversicherung der Eltern entfällt, wenn Sie als Studienanfänger über ein monatliches Einkommen von mehr als 350,- € verfügen. Eine Ausnahme gibt es bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob): Hier liegt die Einkommensgrenze bei monatlich 400,- €.
Oberhalb der Grenzen haben Sie haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung. Der Beitrag zur studentischen gesetzlichen Krankenversicherung beträgt inklusive der Pflegeversicherung monatlich ca. 77 € (abhängig vom GKV-Zusatzbeitrag). Die Beiträge der studentischen privaten Krankenversicherung variieren.
Ein Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung besteht für Studienanfänger nur bis zum 25. Lebensjahr, sofern sich diese Grenze nicht aufgrund eines abgeleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes nach oben verschieben. Ältere Studienanfänger können zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten studentischen Krankenversicherung wählen.
Der Beitrag zur gesetzlichen studentischen Krankenversicherung beträgt krankenkasseneinheitlich inklusive der Pflegeversicherung ca. 77 € (abhängig vom GKV-Zusatzbeitrag) pro Monat.
Eine weitere Altersgrenze wird regelmäßig mit dem 30. Geburtstag überschritten (Ausnahmefälle). Für ältere Studienanfänger ist nicht nur eine beitragsfreie Familienversicherung ausgeschlossen - dies bereits ab dem 25. Geburtstag -, sondern auch eine studentische gesetzliche Krankenversicherung zu einem Beitrag von monatlich 66,71 €, da auf diese nur bis zum 30. Geburtstag ein Anspruch besteht. Stattdessen werden Sie als älterer Studienanfänger in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied eingestuft. Je nach Krankenkasse liegt der monatliche Beitrag bei ca. 145 € (abhängig vom GKV-Zusatzbeitrag). Beachten Sie bitte, dass eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse nur möglich ist, wenn ein direkter Übertritt aus einer gesetzlichen Krankenkasse vorliegt.
Anders als die gesetzliche gilt die private studentische Krankenversicherung bis zum 35. Geburtstag. Zudem liegen hier die Beiträge erheblich unter denen der gesetzlichen Krankenkassen.
Sie zahlen keine Praxisgebühr
Es erfolgen keine Arzneimittelzuzahlungen
Keine Festzuschüsse bei Zahnersatz
Es existieren keine Einkommensbegrenzungen
Ausbildungstarife nur für die Zeit des Studiums
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