Im Streit um die Studiengebühren hat es in NRW ein entscheidendes Urteil gegeben. Im Mindener Verfahren erhielten die Studenten einen herben Rückschlag auf dem Weg zurück zu einem kostenlosen Studium.

Die Studiengebühren sind seit diesem Semester fester Bestandteil zahlreicher Universitäten. Demonstrationen seitens der Studenten blieben ohne Erfolg. Den letzten Ausweg aus dieser finanziellen Mehrbelastung sahen einige Studenten in einer Klage gegen den Erlass der Studiengebühren. Sowohl in NRW als auch in Hessen und Baden-Württemberg zogen die Studenten vor Gericht. Nun wurde das erste Urteil gesprochen.
Das Verwaltungsgericht bestätigte die Regelung des Landes NRW, welche den Hochschulen freistellt, ob Sie Studiengebühren erheben oder nicht. Die Rechtsvertretung der Studenten verwies in der Klage auf den Uno-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dieser besagt, dass die Vertragsstaaten „durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit” ihren Bürgern ein kostenloses Studium zukommen lassen sollen.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das Land ausreichend Möglichkeiten biete, ein Studium zu finanzieren. Demzufolge werde gegen die Regelungen des Uno-Pakts nicht verstoßen.
Der Anwalt der Studenten kündigte nach dem Urteil Berufung an, ihm sei die Kernfrage der Anklage nicht ausreichend beantwortet worden.
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