Autor: Johst Klems (1-.-1.2011)

Studiengebühren auf dem Prüfstand

Nach langen Diskussionen haben die ersten Bundesländer die Einführung der Studiengebühren beschlossen. Nun stehen die Gesetzte auf dem Prüfstand.

Studiengebühren auf dem Prüfstand

Was wurde alles unternommen um Studiengebühren zu verhindern? Beschwerdebriefe, Straßenblockaden, anhaltende Demonstrationen. Doch letztendlich waren die meisten Bemühungen scheinbar umsonst. Viele Universitäten erheben ab dem kommenden Wintersemester 2006/2007 zum ersten Mal Studiengebühren und es sieht bis dato nicht so aus, als ob diese Entscheidung noch gekippt werden könne.


In Anbetracht dieser Situation hat sich das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) die Gesetzestexte für die hessischen Hochschulen genauer angeschaut. Dabei kamen zahlreiche Kritikpunkte zu Tage, die nach Meinung des CHE bearbeitungsbedürftig sind.
Am heftigsten ernteten die Gesetzte bezüglich der Autonomie der einzelnen Hochschulen Kritik. Nach Angaben der CHE würde den Universitäten viel zu wenig Handlungsfreiheit bezüglich der Studiengebühren eingeräumt. Besonders bei Härtefällen würden Universitäten nicht eigenverantwortlich über die Höhe der Studiengebühren entscheiden können. In diesen Fällen wäre das Land in der Verantwortung, eine Entscheidung zu treffen.
NRW ist in diesem Punkt das einzige Bundesland, in dem die Universitäten die Kompetenz besitzen über Höhe und Sonderregelungen zum Thema Studiengebühren zu entscheiden. Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt des CHE ist die Unkalkulierbarkeit der Studiengebühren. So sei in keinem Gesetz garantiert, dass die Gebühren im Laufe des Studiums gleich blieben. Im Klartext bedeutet das, dass ein Student davon ausgehen müsse, dass er im Laufe eines Studiums mehrere Erhöhungen der Studiengebühren hinnehmen muss ohne eine Handlungsgrundlage zu haben, die Ihn davor schützt.


Wenn man sich zu diesem Thema die Entwicklung der Gebühren in Amerika anschaut - hier sind die Gebühren um ein Mehrfaches des Anfangswertes gestiegen - kann einem deutschen Studenten Angst und Bange werden, wenn er an seine Finanzen denkt. Lediglich Baden-Württemberg und Bremen entzogen sich in diesem Thema nicht ihrer Verantwortung und machten deutlich, dass eine Überwachung der sozialen Verträglichkeit garantiert werden muss und als Folge dessen eine stetige Überwachung der Entwicklung vorgenommen werden muss.
Neben den negativen Erkenntnissen veröffentlichte das CHE allerdings auch erfreuliche Nachrichten für die Studentenschaft in Deutschland. Die Gesetzestexte machen sehr klar deutlich, dass eingenommene Gelder ausschließlich für Studium und Lehre verwendet werden sollen.
Letztendlich wird allein die praktische Umsetzung über die Qualität der Gesetzte entscheiden. Sicher ist jedoch, dass die zahlreichen Demonstrationen und Bemühungen der Studenten nicht ganz ohne Folgen blieben und sich einige von den Forderungen in den Gesetzen wieder finden.



Sie sind Studienanfänger?

Sie können sich zwischen GKV und PKV entscheiden. In der GKV sind Sie in den meisten Fällen beitragsfrei mitversichert.

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Sie können nach dem Wegfall der Familienversicherung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.

Sie sind älter als 30 Jahre?

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung betragen ca. 145 €.

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung beginnen bei 71,03 €.

Mehr als 14 Fachsemester?

Studenten mit mehr als 14 Fachsemester zahlen in der GKV ca. 145,- €.

Die PKV versichert ohne eine Begrenzung der Semesteranzahl ab 62,84 €.

Duales Studium?

Studenten in der GKV zahlen ca. 70,- € bzw. ab dem 30. Lebensjahr ca. 145,- €.

Die PKV versichert ab einem Monatsbeitrag von 70,92 €.

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