Kindergeldansprüche erlöschen im Normalfall mit dem 18. Geburtstages des Kindes. Sollte sich der Schützling in einer Ausbildung befinden, haben die Eltern weiterhin Anrecht auf staatliche Unterstützung. In der Regel gilt für nach 1983 Geborene die Grenze des 25. Lebensjahres.

Diese Zahlungen sind allerdings an eine Einkommensgrenze gekoppelt. Das bedeutet, dass der Anspruch auf Kindergeldzahlung erlischt, sobald das Kind, welches sich in der Ausbildung befindet, Einkünfte oder Bezüge von mehr als 7.680 Euro pro Jahr aufweisen kann. Dies führt oft zu großen Unsicherheiten und am Ende des Jahres zu reichlich Rechnerei.
Was viele nicht wissen, Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung können von den Verdiensten abgezogen werden. Wie der Bundesgerichtshof unlängst feststellte, zählen zu diesen Beträgen nicht nur die vom Arbeitgeber einbehaltenen Anteile, sondern auch die Beiträge der privaten Krankenversicherung, die der Student von seinem Gehalt leistet.
Ebenso können Werbungskosten für den Studentenjob abgesetzt werden. Darunter fällt unter anderem eine Kilometerpauschale für die Fahrt zum Arbeitsplatz.
Dementsprechend können die gut verdienenden Studenten ein Stück weit gelassener dem Ende des Jahres und den damit verbundenen Berechnungen entgegensehen.
Sie können sich zwischen GKV und PKV entscheiden. In der GKV sind Sie in den meisten Fällen beitragsfrei mitversichert.
Ausnahmen:
Sie können nach dem Wegfall der Familienversicherung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung betragen ca. 140€.
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung beginnen bei 76,55 €.
Studenten mit mehr als 14 Fachsemester zahlen in der GKV ca. 140,- €.
Die PKV versichert ohne eine Begrenzung der Semesteranzahl ab 72,92 €.
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