Studenten, die Ihr Studium auf dem zweiten Bildungsweg begonnen haben, dürfen sich freuen. Das Sozialgericht Dortmund hat diesen Studenten, mit seinem Urteil vom 23 Januar 2007, das Recht eingeräumt über einen längeren Zeitraum als üblich die günstigeren Tarife der gesetzlichen Krankenversicherungen zu nutzen.

Dieses Urteil geht aus einer Klage eines 31 jähriger Student hervor, der sich ungerecht behandelt fühlte. Der Hochschüler machte nach seinem Hauptschulabschluss eine Ausbildung, woran er eine fünfjährige Berufstätigkeit anschloss. Während dessen holte er seine Hochschulreife auf einem Kolleg nach, mit der er berechtigt wurde ein Studium zu beginnen. Zur fachlichen Weiterbildung in seinem Beruf begann der Kläger das Studium der Ver- und Endsorgungstechnik.
Aufgrund des fortgeschrittenen Alters lehnte die Krankenversicherung den Antrag des Studenten ab, ihn in dem günstigeren Tarif für Studenten zu versichern. Diese Tarife sind bis dato nur für Studenten bis zum 30. Lebensjahr einschließlich des bis dahin angefangenen Semesters bzw. bis zum 14 Fachsemester einschließlich ausgestellt worden. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, nach dieser Zeit für ein halbes Jahr in einen Übergangstarif zu wechseln, der allerdings schon mit deutlich teureren Monatsbeiträgen (ca. 100 €) ins Gewicht fiel und sich nach dem halben Jahr zu unvergünstigten Konditionen (ca. 130 €).
Für den Kläger bedeutete diese Situation, dass er mit seinen 31 Jahren, trotz Studentenstatus, keine Möglichkeit hatte in den günstigeren Studenten Tarif versichert zu werden. Diese Tatsache widerstrebte dem Dortmunder Studenten und er reichte Klage ein. Das Gericht gab ihm Recht, was weit reichende Folgen für Studenten des zweiten Bildungsweges haben wird.
Dem Urteil zu Folge müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen diesen Sonderfällen die Möglichkeit einräumen, sich weitere drei Jahre zu dem günstigen Studenten Tarif versichern zu können. Diese drei Jahre entsprechen der zusätzlichen Zeit an Ausbildungsjahren, die nötig sind um die Fachhochschulreife zu erlangen.
Sie können sich zwischen GKV und PKV entscheiden. In der GKV sind Sie in den meisten Fällen beitragsfrei mitversichert.
Ausnahmen:
Sie können nach dem Wegfall der Familienversicherung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung betragen ca. 145 €.
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung beginnen bei 71,03 €.
Studenten mit mehr als 14 Fachsemester zahlen in der GKV ca. 145,- €.
Die PKV versichert ohne eine Begrenzung der Semesteranzahl ab 62,84 €.
Studenten in der GKV zahlen ca. 70,- € bzw. ab dem 30. Lebensjahr ca. 145,- €.
Die PKV versichert ab einem Monatsbeitrag von 70,92 €.
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