Kinder von Beamten sind zu Teilen mit über ihre Eltern krankenversichert. Für den verbleibenden Teil besteht die Möglichkeit, sich durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen den hundertprozentigen Versicherungsschutz zu verschaffen.

Der Zeitraum, in der Kinder von Beamten Beihilfe beziehen, ist seit Anfang 2007 gekürzt worden. Bis dahin gab es die finanzielle Unterstützung maximal bis zum 27. Geburtstag, sofern sich das Kind in einer Ausbildungssituation befand und Kindergeld bezog. Anschließend fiel der Beihilfeschutz weg und eine vollständige Krankenversicherung wurde nötig.
Seit Beginn des Jahres wurde dieser Zeitraum um 2 Jahre schrittweise gekürzt. Zukünftig gilt der Versicherungsschutz durch die Beihilfeversicherung demnach nur noch bis zum 25. Geburtstag, danach muss sich das Kind vollständig in eine Krankenversicherung begeben. Ausnahmeregelungen gibt es für Grenzfälle die derzeit 25 bzw. 26 Jahre alt sind. In beiden Fällen gilt die Beihilfeversicherung noch für ein weiteres Jahr.
Besonders entscheidend ist diese Änderung für angehende Hochschüler. Mit Antritt des Studiums muss sich ein Student entscheiden mit welcher Art von Krankenversicherung er sich schützt. Zur Wahl stehen dabei die gesetzliche sowie die private Krankenversicherung für Studenten, Bei der privaten Krankenversicherung bleibt dabei die finanzielle Unterstützung durch die Beihilfe erhalten und zunächst muss nur der fehlende Teil ergänzt werden. Sollte man sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, fällt der gesamte Beihilfebetrag weg und der Student verliert den Anspruch darauf. Des Weiteren kann der Student maximal bis zum 14. Fachsemester oder bis zum 30. Geburtstag in der gesetzlichen Versicherung zum Studententarif versichert bleiben. Anschließend muss er, um eine Exmatrikulation zu vermeiden, einen höheren Beitrag bezahlen.
Bis zum Ende seines Studiums bleibt der Student in der von ihm gewählten Form versichert, was die Bedeutung der Entscheidung verschärft, denn mit dem 25. Geburtstag müssen die privat Versicherten die vollen Beiträge bezahlen. Besonders bei Frauen, die in vielen privaten Krankenversicherungen den doppelten Beitrag bezahlen, stellt diese Situation eine Kostenfalle dar. Zu Anfang des Studiums ist der kleine, die Beihilfeversicherung ergänzende Beitrag der privaten Krankenversicherung vergleichsweise günstig, wobei sich dieser Wert deutlich erhöht, sobald der Zuschuss wegfällt. Andersherum kann eine private Krankenversicherung eine Entlastung des Studentenportemonnaies darstellen, da sie über den längsten Zeitraum des Studiums deutlich günstiger ist als die Konkurrenzprodukte. In Hinblick auf diese Situation ist es zu empfehlen, sich schon zu Anfang des Studiums über die zukünftigen Kosten zu informieren, sollte es absehbar sein, dass das Studium das 25 Lebensjahr überdauert.
Sie können sich zwischen GKV und PKV entscheiden. In der GKV sind Sie in den meisten Fällen beitragsfrei mitversichert.
Ausnahmen:
Sie können nach dem Wegfall der Familienversicherung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung betragen ca. 145 €.
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung beginnen bei 71,03 €.
Studenten mit mehr als 14 Fachsemester zahlen in der GKV ca. 145,- €.
Die PKV versichert ohne eine Begrenzung der Semesteranzahl ab 62,84 €.
Studenten in der GKV zahlen ca. 70,- € bzw. ab dem 30. Lebensjahr ca. 145,- €.
Die PKV versichert ab einem Monatsbeitrag von 70,92 €.
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