Grundlagen » Versicherungspflicht

Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung

Um seinen Unterhalt bestreiten zu können, kommt kaum ein Student völlig ohne eigene Beschäftigungsverhältnisse neben seinem Studium aus. Vor dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist es jedoch wichtig, zu klären, ob die angestrebte Tätigkeit in der Krankenversicherung und der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig ist.

Folgende Arbeitsverhältnisse sind in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei:

Hingegen ist in den folgenden Fällen ein Arbeitsverhältnis in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig:

Rentenversicherung

Arbeitsverhältnisse sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Jedoch gibt es einige Ausnahmen:

Jobben während der Familienversicherung

Der Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung entfällt bei regelmäßigen monatlichen Einkünften über 350,- €, bzw. 400,- € bei geringfügig Beschäftigten.


Sie sind Studienanfänger?

Sie können sich zwischen GKV und PKV entscheiden. In der GKV sind Sie in den meisten Fällen beitragsfrei mitversichert.

Ausnahmen:

Familienversicherung endet?

Sie können nach dem Wegfall der Familienversicherung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.

Sie sind älter als 30 Jahre?

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung betragen ca. 140€.

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung beginnen bei 76,55 €.

Mehr als 14 Fachsemester?

Studenten mit mehr als 14 Fachsemester zahlen in der GKV ca. 140,- €.

Die PKV versichert ohne eine Begrenzung der Semesteranzahl ab 72,92 €.

Grundlagen

Krankenversicherung (PKV)

Krankenversicherung (GKV)

Service & Kontakt

Haben Sie noch Fragen?

Kompetente Fachberater antworten im Einzelchat.

kostenlos

anonym

unverbindlich

Zum Live-Chat