Um seinen Unterhalt bestreiten zu können, kommt kaum ein Student völlig ohne eigene Beschäftigungsverhältnisse neben seinem Studium aus. Vor dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist es jedoch wichtig, zu klären, ob die angestrebte Tätigkeit in der Krankenversicherung und der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig ist.
Folgende Arbeitsverhältnisse sind in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei:
Hingegen ist in den folgenden Fällen ein Arbeitsverhältnis in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig:
Arbeitsverhältnisse sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Jedoch gibt es einige Ausnahmen:
Der Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung entfällt bei regelmäßigen monatlichen Einkünften über 350,- €, bzw. 400,- € bei geringfügig Beschäftigten.
Sie können sich zwischen GKV und PKV entscheiden. In der GKV sind Sie in den meisten Fällen beitragsfrei mitversichert.
Ausnahmen:
Sie können nach dem Wegfall der Familienversicherung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung betragen ca. 140€.
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung beginnen bei 76,55 €.
Studenten mit mehr als 14 Fachsemester zahlen in der GKV ca. 140,- €.
Die PKV versichert ohne eine Begrenzung der Semesteranzahl ab 72,92 €.
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