Die private Krankenversicherung unterscheidet sich in ihren Grundprinzipien in mehrfacher Hinsicht von der gesetzlichen Krankenversicherung.

Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert werden können, ist in der privaten Krankenversicherung für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu zahlen. Dessen Höhe ist abhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsschluss sowie vom gewählten Tarif. Ermittelt wird der Beitragssatz risikogerecht nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Hierin liegt zugleich ein weiterer Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei welcher sich der Beitrag nach der Einkommenshöhe des Versicherten richtet.
Des Weiteren berücksichtigt die private Krankenversicherung die mit dem Lebensalter des Versicherten in aller Regel wachsende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen durch eine Alterungsrückstellung. Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass sich die Kosten im Gesundheitswesen nicht erhöhen und das Alter des Versicherten nicht bereits für sich genommen zu einem Anstieg der Beiträge führt. Dieses Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Anwartschaftsdeckungsverfahren oder Kapitaldeckungsverfahren.
Unsere direkte tabellarische Gegenüberstellung offenbart alle wesentlichen Leistungsunterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung.
Sie können sich zwischen GKV und PKV entscheiden. In der GKV sind Sie in den meisten Fällen beitragsfrei mitversichert.
Ausnahmen:
Sie können nach dem Wegfall der Familienversicherung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung betragen ca. 140€.
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung beginnen bei 76,55 €.
Studenten mit mehr als 14 Fachsemester zahlen in der GKV ca. 140,- €.
Die PKV versichert ohne eine Begrenzung der Semesteranzahl ab 72,92 €.
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