Der Leistungskatalog in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist vom Gesetzgeber fix vorgegeben und festgelegt. Er ist somit für alle Krankenkassen verbindlich und einheitlich. Dennoch gibt es gewisse Zusatzleistungen, Servicedienste und Beitragsrückerstattungen indem sich Krankenkassen unterscheiden.
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