Krankenversicherung (GKV) » Versicherungsverhältnisse

Familienversicherung

Bis zu Ihrem 25. Geburtstag können Sie als Student in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei über ihre Eltern mitversichert sein, sofern Ihre Eltern ebenfalls gesetzlich krankenversichert sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Haben Sie zwischen Ihrem Abitur und dem Beginn Ihres Studiums Wehr- oder Ersatzdienst abgeleistet, so verschiebt sich diese Altersgrenze um die entsprechende Dauer nach hinten. Bei einer Heirat während des Studiums besteht für Sie zudem die Möglichkeit, sich zeitlich unbegrenzt über Ihren Ehepartner weiterhin beitragsfrei familienversichern zu lassen, sofern dieser ebenfalls gesetzlich versichert ist.

Beachten müssen Sie jedoch zusätzlich, dass Ihr eigenes monatliches Gesamteinkommen 350,- €, bzw. 400,- € bei geringfügigen Beschäftigungen, nicht übersteigen darf. Hierbei gilt der nicht rückzahlungspflichtige Anteil des BAföG nicht als Einkommen.

Studentische Krankenversicherung

Mit dem Ablauf der Familienversicherung beginnt die studentische gesetzliche Krankenversicherung. Der Beitrag beläuft sich hierfür einheitlich bei allen gesetzlichen Krankenkassen auf 66,71 € monatlich. Im Regelfall endet sie mit dem Ende des Semesters, in das der 30. Geburtstag fällt, oder mit dem 14. Fachsemester. Im zweiten Fall werden nur die Semester des derzeit laufenden Studiengangs mitgezählt; eventuell vorher absolvierte Semester in einem anderen Studiengang werden ebenso wenig berücksichtigt wie Urlaubssemester.

In Einzelfällen kann die studentische gesetzliche Krankenversicherung jedoch auch über das 30. Lebensjahr bzw. das 14. Fachsemester hinaus verlängert werden. Hierfür kommen die folgenden Gründe in betracht:

Als BAföG-Empfänger erhalten Sie einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von monatlich 55,- €.

Freiwillige Versicherung

Ab dem 30. Geburtstag oder dem 14. Fachsemester werden Sie als Student als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft. Der Beitrag beträgt ca. 140,- € im Montat.

BAföG-Empfänger erhalten einen Zuschuss. Dieser ist allerdings auf 55,- € pro Monat des Bewilligungszeitraumes begrenzt.

Alternativ besteht für Sie die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in der studentischen privaten Krankenversicherung, die unabhängig von Ihren Fachsemestern bis zu Ihrem Alter von 35 möglich ist. Die Beiträge liegen deutlich unter denen der gesetzlichen Krankenkassen.


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