Krankenversicherung (PKV) » Häufige Fragen

Im Folgenden haben wir häufige Fragen zur Private Krankenversicherung für Studenten für Sie zusammengefasst und verständlich beantwortet. Durch Klick auf die Überschriften erhalten Sie weiterführende Informationen zum jeweiligen Thema.

Kann ich mich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen?

Wer durch die Einschreibung als Studierender versicherungspflichtig wird, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Befreiungsantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen...

Welche Tarifmodelle der privaten Krankenversicherung für Studenten gibt es?

Wer sich als Studierender privat krankenversichern möchte, kann aus verschiedenen Tarifen wählen. Es werden Studententarife der Versicherungsgesellschaften und der verbandseinheitliche besondere Tarif PSKV angeboten...

Wie hoch sind die Beiträge der privaten Krankenversicherung?

Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist abhängig von dem gewählten Tarif, dem Lebensalter zu Beginn des Vertrages, dem Geschlecht sowie dem Gesundheitszustand bei Antragstellung...

Gibt es Zuschüsse für BAföG-Empfänger?

Das Amt für Ausbildungsförderung zahlt auf Antrag unabhängig davon, ob der Empfänger privat oder gesetzlich krankenversichert ist, einen Zuschuss von 47,- € zu dem Krankenversicherungsbeitrag und 8,- € zu dem Pflegeversicherungsbeitrag...

Welche Beschäftigungsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig?

Eine Beschäftigung während der Semesterferien bleibt immer sozialversicherungsfrei, sofern diese sechs Monate im Jahr nicht überschreitet. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Höhe des Arbeitsentgeltes spielen dabei keine Rolle...

Was bietet der Tarif PSKV?

Im Unterschied zu den unternehmensindividuellen Ausbildungstarifen begrenzt der Tarif PSKV die Erstattung bei ärztlichen Leistungen auf das 1,7-fache der Gebührenordnung für ärztliche Leistungen (GOÄ) und bei zahnärztlichen Leistungen auf das 2,0-fache (GOZ)...


Sie sind Studienanfänger?

Sie können sich zwischen GKV und PKV entscheiden. In der GKV sind Sie in den meisten Fällen beitragsfrei mitversichert.

Ausnahmen:

Familienversicherung endet?

Sie können nach dem Wegfall der Familienversicherung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.

Sie sind älter als 30 Jahre?

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung betragen ca. 140€.

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung beginnen bei 76,55 €.

Mehr als 14 Fachsemester?

Studenten mit mehr als 14 Fachsemester zahlen in der GKV ca. 140,- €.

Die PKV versichert ohne eine Begrenzung der Semesteranzahl ab 72,92 €.

Grundlagen

Krankenversicherung (PKV)

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