Fragen, die häufig im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung im Studium auftauchen haben wir nachfolgend verständlich für Sie beantwortet. Ein Klick auf die Überschriften führt Sie zu weiterführenden Informationen zum jeweiligen Thema.
Wann besteht für mich eine Versicherungspflicht in der GKV?Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung sind Studentinnen und Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind...
Kann ich mich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen?Wer durch die Einschreibung als Studierender versicherungspflichtig wird, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Befreiungsantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen...
Unter welchen Umständen besteht für mich Versicherungsfreiheit in der GKV?Studierende sind in ihrer Studenteneigenschaft nicht versicherungspflichtig, wenn sie als Familienversicherte über ihre Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner der gesetzlichen Krankenversicherung angehören. Dies gilt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres...
Wann kann ich mich freiwillig gesetzlich krankenversichern lassen?Studierende, die aus der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ausscheiden, da sie das 14. Semester und/oder das 30. Lebensjahr beendet haben, können sich bei Ihrer Krankenkasse gesetzlich freiwillig versichern...
Wie hoch sind der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung?Für versicherungspflichtige Studierende beträgt der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung 55,55 € und für die soziale Pflegeversicherung 11,26 €, zusammen also 66,71 €...
Gibt es Zuschüsse für BAföG-Empfänger?Das Amt für Ausbildungsförderung zahlt auf Antrag unabhängig davon, ob der Empfänger privat oder gesetzlich krankenversichert ist, einen Zuschuss von 47,- € zu dem Krankenversicherungsbeitrag und 8,- € zu dem Pflegeversicherungsbeitrag...
Welche Beschäftigungsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig?Eine Beschäftigung während der Semesterferien bleibt immer sozialversicherungsfrei, sofern diese sechs Monate im Jahr nicht überschreitet. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Höhe des Arbeitsentgeltes spielen dabei keine Rolle...
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Welcher jobbende Student kennt die Problematik nicht?
Ist mein Studentenjob versicherungspflichtig?
Kann ich trotz meines Jobs familienversichert bleiben?
Zahle ich in die Rentenversicherung ein?
Wir erläutern ausführlich und verständlich, ob für Ihren Job Beitragspflicht besteht.
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