Lassen Sie sich als Studierender von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien oder scheiden Sie aus ihr aus, so können Sie sich privat krankenversichern lassen.
Hierbei besteht für Studierende die Wahl zwischen den speziellen unternehmenseigenen Tarifen der privaten Krankenversicherungsgesellschaften und dem verbandseinheitlichen Tarif PSKV. Die wichtigsten Unterschiede beider Tarife können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
| Leistungen | Studententarif | Tarif PSKV |
|---|---|---|
| Alternative Heilmethoden |
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| GOÄ und GOZ |
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| Heilpraktikerleistungen |
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| Hilfsmittel (z.B. Einlagen, Rollstuhl) |
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| Krankenfahrstuhl |
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| Krankenhaus |
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| Primärarztprinzip |
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| Psychotherapie |
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| Sehhilfen |
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| Selbstbeteiligung an den jährlichen Krankheitskosten |
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| Versicherbarkeit |
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| Vorsorgeuntersuchungen |
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| Zahnärztliche Leistungen |
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Bei den unternehmensindividuellen Tarifen können Sie regelmäßig eine Selbstbeteiligung an den jährlichen Krankheitskosten vereinbaren. So besteht die Möglichkeit Ihren monatlichen Beitrag von Beginn an erheblich zu reduzieren, wenn Sie kleinere Rechnungen selbst bezahlen. Außerdem können Sie mit einer Beitragsrückerstattung rechnen, wenn Sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Der private Versicherungsschutz gilt für ganz Europa zeitlich unbegrenzt, bei einem vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland ohne besondere Vereinbarung drei Monate lang. Bei längeren Aufenthalten, wie insbesondere Auslandssemestern, empfiehlt sich hier eine Absprache mit der Versicherungsgesellschaft.
Nach Studiumsende besteht für die meisten Absolventen zunächst wieder die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, da sie regelmäßig ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung, welche es Ihnen ermöglicht, bei einem späteren Erreichen dieser Grenze ohne Risikoprüfung zur früheren privaten Versicherungsgesellschaft zurückzukehren.
Sie zahlen keine Praxisgebühr
Es erfolgen keine Arzneimittelzuzahlungen
Keine Festzuschüsse bei Zahnersatz
Es existieren keine Einkommensbegrenzungen
Ausbildungstarife nur für die Zeit des Studiums
Sie erhalten einen BAföG-Zuschuss zur PKV
Deutlich bessere Leistungen als in der GKV
Rückkehr in die GKV nach dem Studium
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