Eine Beschäftigung während der Semesterferien bleibt immer sozialversicherungsfrei, sofern sie sechs Monate im Jahr nicht überschreitet. Ebenso besteht bei Praktika gemäß Studien- oder Prüfungsordnung unabhängig von ihrer Dauer Versicherungsfreiheit. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Höhe des Arbeitsentgeltes spielen in beiden Fällen keine Rolle.
Eine Beschäftigung während der Vorlesungszeit ist dann sozialversicherungsfrei, wenn sie...
Alle anderen Arbeitsverhältnisse sind in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.
Sie zahlen keine Praxisgebühr
Es erfolgen keine Arzneimittelzuzahlungen
Keine Festzuschüsse bei Zahnersatz
Es existieren keine Einkommensbegrenzungen
Ausbildungstarife nur für die Zeit des Studiums
Sie erhalten einen BAföG-Zuschuss zur PKV
Deutlich bessere Leistungen als in der GKV
Rückkehr in die GKV nach dem Studium
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