Der Tarif PSKV ist ein verbandseinheitlicher Tarif der privaten Krankenversicherungsgesellschaften und für Studenten bis zur Vollendung Ihres 34. Lebensjahrs möglich.
Im Unterschied zu den unternehmensindividuellen Ausbildungstarifen begrenzt der Tarif PSKV die Erstattung bei ärztlichen Leistungen auf das 1,7-fache der Gebührenordnung für ärztliche Leistungen (GOÄ) und bei zahnärztlichen Leistungen auf das 2,0-fache der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ).
Im Krankenhaus umfasst der Tarif PSKV die allgemeinen Krankenhausleistungen, nicht jedoch die Wahlleistungen (freie Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer). Diese stehen lediglich bei der Wahl eines der gesellschaftsindividuellen Ausbildungstarife offen.
Eine detaillierte Gegenüberstellung der wesentlichen entscheidungsrelevanten Unterschiede zwischen PSKV und speziellen unternehmenseigenen Tarifen der Versicherungsgesellschaften finden Sie hier.
Sie zahlen keine Praxisgebühr
Es erfolgen keine Arzneimittelzuzahlungen
Keine Festzuschüsse bei Zahnersatz
Es existieren keine Einkommensbegrenzungen
Ausbildungstarife nur für die Zeit des Studiums
Sie erhalten einen BAföG-Zuschuss zur PKV
Deutlich bessere Leistungen als in der GKV
Rückkehr in die GKV nach dem Studium
Machen Sie einen kostenlosen, unverbindlichen Vergleich der privaten Krankenversicherung für Studenten.
Private Altersvorsorge
BerufsunfähigkeitsversicherungEin Service von ![]()
Kompetente Fachberater antworten im Einzelchat.