Grundlagen » Häufige Fragen » Befreiung von der Versicherungspflicht

Kann ich mich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen?

Wer durch die Einschreibung als Studentin oder Student versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Der Befreiungsantrag ist innerhalb von drei Monaten nach Einschreibung in das erste Semester bzw. Ausscheiden aus der Familienversicherung bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen, also bei der Krankenkasse, mit welcher zuletzt ein Versicherungsverhältnis bestand. Die von ihr ausgestellte Bescheinigung über die Befreiung ist dann direkt bei der Einschreibung der Hochschule vorzulegen. Der Nachweis eines privaten Krankenversicherungsschutzes ist nicht erforderlich; insbesondere ist davon nicht die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung abhängig (Ausnahme: Saarland).

Wurden seit dem Beginn der Versicherungspflicht noch keine Leistungen in Anspruch genommen, ist die Befreiung von diesem Zeitpunkt an wirksam, anderenfalls mit dem Beginn des Kalendermonats, der auf die Antragstellung folgt.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht kann nicht widerrufen werden und gilt für die gesamte Dauer des Studiums.


Die PKV für Studenten

Sie zahlen keine Praxisgebühr

Es erfolgen keine Arzneimittelzuzahlungen

Keine Festzuschüsse bei Zahnersatz

Es existieren keine Einkommensbegrenzungen

Ausbildungstarife nur für die Zeit des Studiums

Sie erhalten einen BAföG-Zuschuss zur PKV

Deutlich bessere Leistungen als in der GKV

Rückkehr in die GKV nach dem Studium

Machen Sie einen kostenlosen, unverbindlichen Vergleich der privaten Krankenversicherung für Studenten.

Krankenversicherung Studenten

Grundlagen

Krankenversicherung (PKV)

Krankenversicherung (GKV)

Service & Kontakt

Haben Sie noch Fragen?

Kompetente Fachberater antworten im Einzelchat.

kostenlos

anonym

unverbindlich

Zum Live-Chat