Das Amt für Ausbildungsförderung zahlt Studierenden auf Antrag einen Zuschuss von 47,- € zu dem Krankenversicherungsbeitrag und 8,- € zu dem Pflegeversicherungsbeitrag, insgesamt also 55,- €.
Die Höhe dieses Zuschusses unterscheidet sich bei gesetzlich und privat versicherten Antragstellern nicht.
Sie zahlen keine Praxisgebühr
Es erfolgen keine Arzneimittelzuzahlungen
Keine Festzuschüsse bei Zahnersatz
Es existieren keine Einkommensbegrenzungen
Ausbildungstarife nur für die Zeit des Studiums
Sie erhalten einen BAföG-Zuschuss zur PKV
Deutlich bessere Leistungen als in der GKV
Rückkehr in die GKV nach dem Studium
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