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Regelung für gesetzlich Versicherte

Bis zu Ihrem 25. Geburtstag können Sie als gesetzlich versicherter Student beitragsfrei über Ihre Eltern mitversichert sein. Zu beachten ist dabei allerdings, dass ihr eigenes monatliches Gesamteinkommen 350,- €, bzw. 400,- € bei geringfügig Beschäftigten, nicht übersteigen darf. Haben Sie zwischen Ihrem Abitur und dem Beginn Ihres Studiums Wehr- oder Ersatzdienst geleistet, so verschiebt sich die Altersgrenze um die entsprechende Dauer nach hinten.

Danach endet die Familienversicherung aber in jedem Fall. Grundsätzlich schließt sich für Sie die studentische gesetzliche Krankenversicherung an. Unabhängig von der Krankenkasse kostet diese 66,71 € im Monat und gilt bis zum Ende des 14. Fachsemesters Ihres aktuellen Studiengangs, maximal jedoch bis zum Ende des Semesters in dem Sie 30 Jahre alt werden (vorbehaltlich einer Verlängerung der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung im Einzelfall). BAföG-Empfänger erhalten für die Krankenversicherung einen Zuschuss, welcher auf monatlich 55,- € begrenzt ist.

Alternativ haben Sie binnen drei Monaten nach dem Auslaufen der Familienversicherung die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen studentischen Versicherungspflicht befreien zu lassen und für eine private studentische Krankenversicherung zu entscheiden.

Anders als die gesetzliche studentische Krankenversicherung ist diese bis zu Ihrem Alter von 35 unabhängig von der Anzahl Ihrer Fachsemester möglich.

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Regelung für privat Beihilfeversicherte

Falls Sie als Kind über Ihre Eltern eine staatliche Beihilfe genießen, so können Sie dort nur bis zu einem gewissen Alter mitversichert sein. Die Beihilfe ist an das Kindergeld geknüpft, welches maximal bis zum 27. Geburtstag gezahlt wird.

Für alle nach 1981 geborenen Studenten gilt seit Januar 2008 sogar die Regelung, dass die Beihilfe früher wegfällt:

Haben Sie zwischen Ihrem Abitur und dem Beginn Ihres Studiums Wehr- oder Ersatzdienst geleistet, so verschiebt sich die Altersgrenze um die entsprechende Dauer nach hinten.

Zu beachten ist für privat versicherte Studenten stets, dass die Beihilfeberechtigung an den Kindergeldanspruch gekoppelt ist. Dieser verfällt jedoch, sofern Sie als Student über ein monatliches Einkommen von über 640,- € verfügen, womit die Beihilfeberechtigung folglich ebenfalls verloren geht.

Mit dem Auslaufen der Familienversicherung beginnt die studentische private Krankenversicherung, die bis zum Alter von 35 möglich und nicht an die Anzahl Ihrer Fachsemester gebunden ist.

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