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Regelungen nach dem 14. Fachsemester

Die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten gilt bis zum 14. Fachsemester. Zu berücksichtigen sind dabei allerdings nur die Fachsemester eines Studiengangs. Eine Addition von Fachsemestern verschiedener Studiengänge findet folglich nicht statt. Urlaubssemester gelten nicht als Fachsemester, so dass sie nicht auf die Höchstzahl der Fachsemester angerechnet werden.

Nach dem 14. Fachsemester steigt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auf einen kassenunterschiedlichen Mindestsatz inklusive Pflegeversicherung von ca. 145 € (abhängig vom GKV-Zusatzbeitrag) pro Monat.

Die private studentische Krankenversicherung ist unabhängig von der Anzahl der Fachsemester und zudem bis zum Alter von 35 gültig, während die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten bereits mit dem 30. Geburtstag endet.

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